Der Begriff „Radentscheid“ hat sich für Bürgerbegehren durchgesetzt, mit denen sich Bürger*innen für eine bessere Fahrradinfrastruktur in ihrer Stadt einsetzen. Zur Vorbereitung eines Bürgerbegehrens formulieren die Initiator*innen verkehrspolitische Ziele. Werden ausreichend Unterschriften gesammelt, so müssen die Kommunen entweder die Forderungen annehmen oder sie den Bürger*innen im Rahmen eines Bürgerentscheids zur Abstimmung vorlegen.
Angefangen hat alles mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ in Berlin, für den 2016 in nur drei Wochen Sammelzeit über 100.000 Unterschriften gesammelt wurden. Mittlerweile gibt es 35 Radentscheide in Deutschland, davon vier in Hessen: in Frankfurt, Darmstadt, Kassel und in Offenbach.